Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen: an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst der Begünstigten selber.
An die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern.
Im Falle des Todes eines Mitgliedes der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft oder einer/eines in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztin/Zahnarztes an den überlebenden Ehegatten sowie Personen, für deren Unterhalt das Mitglied oder die/der angestellten Zahnärztin/Zahnarzt im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
Bern
- Thunstrasse 7, 3005 Bern, Schweiz
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