Profilbild HBL Freizügigkeitsstiftung

HBL Freizügigkeitsstiftung

1.

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung der Vorsorge im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) für Personen, deren Vorsorgeverhältnis zu einer Vorsorgeeinrichtung aufgelöst wurde.

2.

Zu diesem Zweck führt und verwaltet die Stiftung ausschliesslich individuelle Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitsdepots (Wertschriftenlösungen) zugunsten der anspruchsberechtigten Personen und deren gesetzlicher oder vertraglicher Anspruchsberechtigten.

3.

Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

Allfällige Überschüsse werden im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich zugunsten der Freizügigkeitszwecke verwendet.

4.

Die Stiftung stellt die gesetzeskonforme Verwaltung, Verzinsung und Auszahlung der Freizügigkeitsguthaben sicher und richtet die Freizügigkeitsleistungen insbesondere in den Fällen aus, die im FZG vorgesehen sind (insbesondere Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, Barauszahlungstatbestände, Überweisungen an andere Freizügigkeitseinrichtungen sowie Leistungen bei Erreichen des Vorsorgealters).

5.

Aus dem Stiftungsvermögen und dessen Erträgen dürfen keine Leistungen mit lohnähnlichem Charakter oder andere Leistungen erbracht werden, zu denen die jetzigen oder ehemaligen Arbeitgeber der versicherten Personen verpflichtet sind.

Lenzburg

  • Bahnhofstrasse 2, 5600 Lenzburg, Schweiz

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