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Hans Wegmann-Stiftung

Die Stiftung leistet finanzielle Beiträge an Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Dies im Sinne des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen).

Damit soll den Schülern und Schülerinnen eine zusätzliche Schulung und Ausbildung ermöglicht werden.

Die Hilfe wird gewährt, wenn infolge der Schwierigkeiten und Defizite eine schulische Förderung in einer Regelklasse allein nicht erbracht werden kann.

Mit der durch die Stiftung beschlossenen Massnahme soll den jungen Menschen die schulische Laufbahn, der Eintritt ins Erwerbsleben und das spätere Fortkommen erleichtert werden.

Die Stiftung erbringt ihre Leistungen für Schüler und Schülerinnen des Schulkreises Zürich-Limmattal, einschliesslich des Quartiers Altstetten als ehemaligem Teilgebiet des Schulkreises Limmattal.

Wenn die Mittel ausreichen, kann auch Gesuchen aus anderen Schulkreisen entsprochen werden.

In der Regel handelt es sich bei der Hilfeleistung um integrativen Förderunterricht in den Schuleinheiten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Status.

Die von der Stiftung geleistete Hilfe darf weder an Stelle von Leistungen treten, die durch schulische oder andere Institutionen übernommen werden, noch dürfen dadurch Leistungen der Sozialhilfe und behördlichen Fürsorge ersetzt oder abgelöst werden.

Zürich

  • Usteristrasse 17, 8001 Zürich, Schweiz

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