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GIVT AG

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Luftbeförderungsverträgen, insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.

261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.

Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr.

295/91; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

Zug

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