Genossenschaft Rindviehversicherungskasse Ferden
Entschädigung der Rindviehbesitzer für sämtliche infolge Krankheit und unvorhergesehenen und unverschuldeten Unfällen erlittenen Verluste.
Bei der durch die Natur der Schwere der Krankheit bedingten Abschlachtung von Tieren.
Für die abgeschlachteten, versicherten Tiere, deren Fleisch nicht als verwendbar befunden worden ist.
Ferden
- Talstrasse 7, 3916 Ferden, Schweiz
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