
Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen
Die Genossenschaft bezweckt, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, den preisgünstigen Bau und Betrieb einer Gemeindesiedlung für in erster Linie betagte und behinderte Personen, die vor dem Eintritt in die Siedlung mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Zwingen hatten.
1.
Die Vermietung von zweckmässigen und mietzinsgünstigen Wohnungen an Betagte.
Folgende Prioritätenliste wurde an der Generalversammlung vom 12.4.1994 festgehalten: a.
Bürger von Zwingen; b.
Personen, welche in Zwingen aufgewachsen sind; c.
Personen, welche früher während 5 Jahren in Zwingen wohnten; d.
Frühpensionierte Personen, e.
Sollten diese Lockerungen zur Vermietung aller Wohnungen nicht genügen, liegt die Kriterienfestlegung beim Verwaltungsvorstand.
2.
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch Schaffung von preisgünstigen Wohnungen für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Zwingen
- August-Cuenistrasse 19, 4222 Zwingen, Schweiz
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