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GEMINI 1e-Sammelstiftung

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene.

Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist.

Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend.

Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen.

Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Schwyz

  • Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz, Schweiz

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