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GastroLegal Dr. iur. Peter P. Theiler

Erbringen von Rechtsdienstleistungen, soweit sie nicht dem Anwaltsmonopol gemäss BGFA und Anwaltsgesetz ZH vorbehalten sind, sowie von Beratungs-, Treuhand-, Personal-, Schulungs- und Verlags-Dienstleistungen, vorwiegend im Bereich von Restauration und Hotellerie des Schweizer Gastgewerbes, sowie damit verbundene Tätigkeiten im In- und Ausland.

Das Einzelunternehmen kann alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die seinem Zweck dienen.

Es kann sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen und Zweigniederlassungen sowie Tochterunternehmen im In- und Ausland errichten.

Das Unternehmen kann Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern.

Zürich

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