Profilbild Fürsorgestiftung der Gessner Gruppe

Fürsorgestiftung der Gessner Gruppe

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlichen oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung und nur sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Wädenswil

  • Florhofstrasse 13, 8820 Wädenswil, Schweiz

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