Profilbild Fürsorgekasse der EEV

Fürsorgekasse der EEV

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw.

Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.

Die Beiträge des Arbeitgebers können gemäss Art.

331 Abs.

3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden.

Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.

Die Stiftung kann aus freien Stiftungsmitteln — im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer — auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmer der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren.

Im Weiteren dürfen auch Beiträge für Sondermassnahmen, an den Sicherheitsfonds und Prämienzahlungen (inkl.

Arbeitnehmeranteil) an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen geleistet werden.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Urtenen-Schönbühl

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