Fürsorge-Stiftung Bibelheim und Bibelschule Beatenberg
Ergänzende berufliche Fürsorge für die ArbeitnehmerInnen der Stifter- bzw.
Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen in folgenden Belangen: a) an die ArbeitnehmerInnen selbst im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die ArbeitnehmerInnen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität des Ehegatten, der minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er/sie sorgt; c) im Falle des Todes des/der ArbeitnehmerIn an den überlebenden (auch geschiedenen) Ehegatten, sowie an Personen, für deren Unterhalt er/sie im Zeitpunkt seines/ihres Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
Beiträge der Firma können gem.
Art.
331 Abs.
3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden.
Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stirfterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Kann aus freien Stiftungsmitteln im Rahmen der Gleichbehandlung auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für ArbeitnehmerInnen der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren usw.
Beatenberg
- Egg 368, 3803 Beatenberg, Schweiz
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