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Fuchs-Eugster Stiftung

Die Stiftung bezweckt Kinder -und Jugendhilfe, insbesondere Übernahme ungedeckter Kosten von medizinischen und therapeutischen Massnahmen und Hilfsmitteln, Pflege-, Operations-, Therapie-, Integrations- und Schulungskosten; Beiträge zur Sicherung der Grundversorgung von Kindern in Notlagen; Beiträge an ungedeckte Kosten der Aus- und Weiterbildung und Umschulung von Jugendlichen (bis Alter 28) nach obligatorischem Schulabschluss und ausserhalb betriebsinterner Bildung durch Arbeitgeber.

Beiträge an Institutionen, die Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachem Hintergrund oder mit kognitiven Problemen Beschäftigung und/oder Heimplätze anbieten.

Unterstützung von Projekten von Kliniken zur Verbesserung/Erweiterung der Behandlung von Kindern (wie beispielsweise Ausbau Kinderspital Zürich).

Sonstige humanitäre Hilfe Lebenskostenbeiträge an Menschen in Not und an entsprechend wirkende Institutionen, insbesondere Beiträge an ungedeckte aber der Lebensqualität dienende medizinische, therapeutische und/oder integrative Massnahmen, Wohn- und Obdachlosenhilfe.

Zudem können Beiträge an Kulturschaffende, vor allem in darstellender und in bildender Kunst, Musik und Literatur, gesprochen werden, die infolge ausserordentlicher Ereignisse (wirtschaftliche Entwicklung, Epidemien und dergleichen) ihre Anstellung oder Aufträge oder ihr Studium zumindest vorübergehend verlieren, zwecks Überbrückung von Verdienstausfällen.

Förderung musikalischer Ausbildung von begabten Kindern und Jugendlichen.

Die Stiftung kann neben der individuellen Förderung auch Orchester und sonstige Jugendformationen, die der musikalischen Förderung dienen, unterstützen.

Stipendien an Studierende der Musikhochschulen können nur gewährt werden, wenn ein vertiefter nachhaltiger Bezug zur Schweiz gegeben ist und nicht lediglich das Studium in der Schweiz absolviert wird.

Unterstützung von Museen, Ausstellungen und kulturellen Projekten, welche einen kulturellen oder historischen Bezug zur Schweiz oder Region in der Schweiz haben.

Auch können Einzelpersonen der bildenden und darstellenden Kunst, Literatur, Musik und Geschichte mit Bezug zur Schweiz unterstützt werden.

Förderung der möglichst authentischen Wiederherstellung von historischen Raddampfern auf Seen in der Schweiz, daneben können auch historische Bahnen auf historischen Strecken in der Schweiz unterstützt werden.

Unterstützung zur Erhaltung von Lebensgrundlagen, Infrastrukturen und Landschaften in Berggebieten, in Anlehnung an die Zwecke der Stiftungen Patenschaft für Berggemeinden und Schweizer Berghilfe.

Die Beiträge der Stiftung dürfen Leistungen des Gemeinwesens (wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, IV-Leistungen, öffentl.

Stipendien und Subventionen) nicht ersetzen, sondern müssen hierzu ergänzend wirken.

Die Stiftung wirkt zugunsten von Destinatären mit vertieftem Bezug zur Schweiz (schweiz.

Nationalität oder Wohnsitz Schweiz oder berufliche Bindung in der Schweiz), im Allgemeininteresse und uneigennützig.

Sie verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke, sie ist mit allen ihren Leistungen an betroffene Personen und an Institutionen, Körperschaften und Projektträger ausschliesslich gemeinnützig tätig.

Vorbehältlich besonderer Reglemente (die der Aufsichtsbehörde vorzulegen sind) entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes.

Gegenüber Gesuchstellern sind die Entscheide des Stiftungsrates nicht zu begründen.

Zürich

  • Wildbachstrasse 46, 8008 Zürich, Schweiz

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