Freizügigkeitsstiftung II der Zürcher Kantonalbank
Die Stiftung bezweckt die Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern.
Die Stiftung nimmt Gelder von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge entgegen, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den reglementarischen Ansprüchen der Arbeitnehmer auf künftige Vorsorgeleistungen entsprechen.
Zürich
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