Profilbild Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz

Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz

Erhalt des  Vorsorgeschutzes durch die Anlage und Verwaltung von entgegengenommenen Vorsorgegelder.

Die Stiftung gilt als Freizügigkeitseinrichtung im Sinne von Art.

10 Abs.

3 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV).

Zug

  • Bahnhofstrasse 12, 6300 Zug, Schweiz

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