Freizügigkeitsstiftung der Zentralschweiz
Erhalt des Vorsorgeschutzes durch die Anlage und Verwaltung von entgegengenommenen Vorsorgegelder.
Die Stiftung gilt als Freizügigkeitseinrichtung im Sinne von Art.
10 Abs.
3 der Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV).
Zug
- Bahnhofstrasse 12, 6300 Zug, Schweiz
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