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Fondation Sonja Knapp

Die Stiftung bezweckt die Pflege, Erhaltung, Verbreitung und inhaltliche Vermittlung des künstlerischen Werkes von Sonja Knapp, insb.

durch Inventarisierung und Aufbewahrung der von ihr geschaffenen Werke, Erstellen und Erhaltung eines Archivs, durch Initiierung und Unterstützung von Ausstellungsaktivitäten und Publikationen sowie durch die Gewährung von Leihgaben.

Die Stiftung kann einzelne Werke, Gruppen oder den gesamten Bestand als Dauerleihgaben geeigneten Institutionen (Museen, Stiftungen etc.) überlassen, sofern diese Gewähr bieten, dass sie die Kunstwerke im Sinne des Stiftungszweckes verwenden.

Der Stiftungsrat kann mit einstimmigem Beschluss Werke aus dem Bestand der Stiftung veräussern, sofern die Stifterin die entsprechenden Werke nicht als unverkäuflich bezeichnet hat.

Die Stiftung bezweckt ausserdem die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer und wissenschaftlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kunst, Kultur, Bildung sowie der Forschungstätigkeit und Wissensvermittlung im Bereich der Naturwissenschaften sowie der bildenden Kunst und der Musik.

Die Stiftung kann hierzu insbesondere Werke, Projekte und Veranstaltungen unterstützen und jede andere Tätigkeit ausüben, welche geeignet ist, die Schaffung, Pflege und inhaltliche Vermittlung von künstlerischem Schaffen im weitesten Sinne (einschliesslich bildender Kunst, Musik, Literatur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Architektur, etc.) zu fördern.

Ebenso kann sie Bestrebungen zur Verbreitung und Verbesserung der Kunstvermittlung initiieren und unterstützen.

Daneben kann die Stiftung auch den Dialog und den Wissensaustausch zwischen Künstlern und Kunstinteressierten fördern, beispielsweise durch die Schaffung und/oder Unterstützung des Betriebs eines künstlerischen Begegnungszentrums, von Ateliers, Aufführungs- und Ausstellungsräumlichkeiten.

Die Stiftung kann Stipendien, Preise und Unterhaltsbeiträge entrichten, welche geeignet sind, den Stiftungszweck zu fördern.

Die Stiftung kann Liegenschaften, die ihr von der Stifterin oder Dritten überlassen werden, halten und verwalten, soweit die Liegenschaft oder die Erträge daraus den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung dienen.

Solche Liegenschaften können mit einstimmigem Beschluss des Stiftungsrates auch veräussert werden.

Die Stiftung kann auch Projekte in humanitären und ökologischen Bereichen verwirklichen oder unterstützen soweit diese dem Schutz der Umwelt, der Gesundheit oder dem Schutz von Hilfsbedürftigen, Verfolgten oder Diskriminierten dienen.

Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.

Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Klosters

  • Monbielerstrasse 4, 7250 Klosters, Schweiz

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