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FONDATION FAB

Bezweckt die nicht obligatorische berufliche Vorsorge der Mitarbeiter der Bourquin SA (Stifterfirma) und insbesondere finanzielle Hilfe für Mitarbeiter der Stifterfirma, welche sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden; Erbringen von Zahlungen an die Vorsorgeeinrichtung, denen die Mitarbeiter der Stifterfirma angeschlossen sind; Erbringen der Arbeitgeberbeiträge der Stifterfirma durch Mittel aus der Arbeitgeberbeitragsreserve, die von ihr vorgängig hiefür geäufnet worden und gesondert ausgewiesen sind (OR Art.

331 Abs.

3).

Durch Beschluss des Stiftungsrates können sich Unternehmen, die finanziell und wirtschaftlich eng mit der Stifterfirma verbunden sind, der Stiftung anschliessen, wenn die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden und wenn die wohlerworbenen Rechte der bisherigen Destinatäre nicht betroffen sind.

Der Anschluss erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss.

Oensingen

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