Familienstiftung Scheller-Erni
Mit der Stiftung bezweckt der Stifter die Fürsorge für sich, seine Ehefrau, seine eheliche Deszendenz, indem das Stiftungskapital mit der Familie des Stifters dauernd verbunden bleiben soll.
Das Stiftungsvermögen darf gemäss Art.
335 ZGB verwendet werden.
Glarus
- Bahnhofstrasse 18, 8750 Glarus, Schweiz
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