Familienstiftung Dorer, Baden
3.1 Die Stiftung verfolgt den Zweck, aus den Erträgen des Stiftungsvermögens an Berechtigte gemäss Art.
3.2 Beiträge gemäss Art, 3.3 und 3.4 auszurichten.
3.2 Berechtigt für den Bezug von Beiträgen sind Angehörige der Familien Dorer mit Heimatort Baden sowie deren Nachkommen, soweit sie den Namen Dorer tragen.
Ebenfalls berechtigt sind Nachkommen, die durch Heirat oder Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft nicht mehr den Namen Dorer tragen, sowie deren Kinder.
Dagegen sind die Enkel und weitere Nachkommen dieser Angehörigen nicht mehr berechtigt, von der Stiftung Beiträge zu erhalten.
Es gelten die amtlichen Namen, nicht allfällige Allianznamen.
3.3 Beiträge sind in erster Priorität an die Kosten der Erstausbildung nach der obligatorischen Schulzeit (Berufsausbildung, Gymnasial- und Hochschulstudien), in zweiter Priorität an den Aufwand für Weiterbildung und/oder Studienaufenthalte auszurichten.
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern resp.
der Stipendienbewerber sind bei der Festlegung der Beiträge zu berücksichtigen.
3.4 Zudem kann die Stiftung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens auch Unterstützungsleistungen ausrichten, falls Berechtigte gemäss Ziffer 3.2 hievor bedürftig und in finanzieller Not sind.
Baden
- Haselstrasse 1, 5400 Baden, Schweiz
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