Profilbild Familienfonds Rosa Weber-Allemann

Familienfonds Rosa Weber-Allemann

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung der Stiftungsberechtigten.

Das Stiftungsvermögen und dessen Ertrag kann zur Unterstützung der Begünstigten oder einer ähnlichen Institution, welche wiederum die Begünstigten oder einen ihrer Stämme begünstigen, verwendet werden.

Diese Unterstützung besteht in der Übernahme von Ausbildungskosten und Erstattungskosten.

Erstattungskosten sind Beiträge, welche der Begründung, Verbesserung und Sicherung der Existenz eines Begünstigten dienen.

Eine weitergehende Unterstützung bedarf einer materiellen Bedürftigkeit der betreffenden Person.

Die Stiftung hat ferner den Zweck, zur Erhaltung des Familiensinns entsprechende Veranstaltungen durchzuführen.

Der Ertrag des Stiftungsvermögens kann, soweit er für die Erfüllung der obigen Zielsetzungen nicht gebraucht wird, kulturellen, gemeinnützigen oder humanitären Zwecken zugewendet werden.

Anrecht auf Unterstützung durch die Stiftung haben die Nachkommen der Rosa Weber-Allemann.

Neben den Zuwendungen an die Familienangehörigen gemäss den vorstehenden Bestimmungen sind auch Zuwendungen an deren Ehegatten oder Partner/innen einer eingetragenen Partnerschaft oder mit einem Konkubinatsvertrag zulässig.

Kinder von angeheirateten Partnern sind nicht Begünstigte.

St. Moritz

  • Via Maistra 5, 7500 St. Moritz, Schweiz

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