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Familien-Stiftung Simon

Die Stiftung soll folgende Zwecke verfolgen: a) Förderung von Berufsausbildung, Studium und beruflicher Existenzgründung der Nachkommen des Stifters; b) Finanzielle Unterstützung der Nachkommen des Stifters bei deren Eheschliessung und bei der Geburt von Kindern; c) Unterstützung der Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall wirtschaftlicher Notlage und Bedürftigkeit und d) Unterstützung von Nachkommen des Stifters und des Stifters selbst im Fall von Krankheit und Behinderung, für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmassnahmen einschliesslich Hilfsmitteln und für Kosten der Heimunterbringung.

Wenn in diesen Statuten vom Nachkommen die Rede ist, so handelt es sich hierbei ausschliesslich um die Tochter des Stifters, Frau Katharina Simon, geboren 10.

Oktober 1985, als Begünstigte.

Die Begünstigung von Familienangehörigen durch Mittelzuwendung darf 90% der jährlichen Erträge des Stiftungsvermögens nicht überschreiten.

Mindestens 10% der Erträge sind in eine Rücklage zur Kapitalerhaltung einzustellen, die nicht auskehrbar dauerhaft den Wert des Stiftungskapitals erhalten und stützen sollen.

Die Stiftung belastende, in zukünftigen Jahren entstehende Erbschaftssteuern sind aus dieser Rücklage zu entnehmen.

Zug

  • Chamerstrasse 56, 6300 Zug, Schweiz

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