Erich Fischer Stiftung
Unterstützung aller Familienmitglieder des Stifters als Destinatäre im Sinne der vom Stifter aufgestellten Grundsätze und Leitbilder.
Die Unterstützung der Familienmitglieder des Stifters als Destinatäre soll generell in dem von Art.
335 ZGB umschriebenen und von der Rechtssprechung weiterentwickelten, für gemischte Stiftungen zulässigen Rahmen geschehen.
Zukünftige Gesetzes- und Praxisänderungen, die eine Erweiterung der zulässigen Stiftungsleistungen an die Familienmitglieder des Stifters ermöglichen, bleiben vorbehalten; die Stiftung kann die soziale Wohlfahrt und den Gemeinnutz fördern.
Sie richtet hierfür Beiträge aus und unterstützt solche Vorhaben finanziell.
Ferner bezweckt die Stiftung Kauf, Vermietung und Instandstellung der Liegenschaft Parzelle Nr.
1111, Hauptbuchblatt 885, Grundbuch Samedan.
Samedan
- Crappun 22, 7503 Samedan, Schweiz
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