Emy Stingelin-Irminger Gedenk-Stiftung
Instandstellung der im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung vernachlässigten Kindergräber auf dem Friedhof Wangen-Brüttisellen durch Erneuerung der Grabkreuze bzw.
Inschriften.
Anschliessend sind diese Gräber bis zu deren Aufhebung zu unterhalten bzw.
in schlichter Weise zu bepflanzen.
Dem Stiftungsrat steht es auch frei, letztere Verpflichtung im Rahmen des ordentlichen Friedhofunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Stiftungsgeldern zu erfüllen; Verwendung des Stiftungsvermögens zu gemeinnützigen Zwecken im Bereich Altershilfe in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen.
Darunter fallen sämtliche Massnahmen bezüglich Hilfe an Betagte, wie Ausbau des Hausdienstes, Beiträge an Alterseinrichtungen, Subventionierung von Alterswohnungen usw.
Ausgenommen ist jedoch die Verwendung für Aufgaben, zu deren Erfüllung die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw.
vorhandener Kreditbeschlüsse ohnehin verpflichtet ist; im übrigen entscheidet der Stiftungsrat frei über die Details der jeweiligen Verwendung; er ist auch befugt, im Rahmen des Stiftungszweckes das Kapital anzuzehren, insbesondere wenn der Ertrag wegen der Geldentwertung an Realwert stark abnehmen sollte.
Brüttisellen
- Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Schweiz
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