Profilbild Emil Hechler Stiftung zur Unterstützung Sehbehinderter und zur Förderung der Krebsforschung

Emil Hechler Stiftung zur Unterstützung Sehbehinderter und zur Förderung der Krebsforschung

Die Stiftung hat zum Zweck, bis zum Ableben und für die Dauer von 20 Jahren nach dem Ableben des Stifters die Bruttoerträge ohne Kosten des Stiftungsvermögens, jedoch mindestens den Totalbetrag von CHF 200'000.-, jährlich wie folgt auszurichten: a.

zu 20 Prozent an den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband, Sektion Zürich, Im Fronberg 46, 8172 Niederglatt; b.

zu 20 Prozent an den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband, Sektion Ostschweiz, Freudenberg, 8253 Diessenhofen (TG); c.

zu 15 Prozent an die Schweizerische Bibliothek für Blinde- und Sehbehinderte, Albisriederstrasse 399, 8047 Zürich; d.

zu 15 Prozent an die Eleonorenstiftung des Kinderspitals Zürich, Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich; e.

zu 10 Prozent an die Krebsliga des Kantons Zürich, Klosbachstrasse 2, 8032 Zürich; f.

zu 10 Prozent an die Krebsliga St.

Gallen-Appenzell, Flurhofstrasse 7, 9000 St.

Gallen; g.

zu 10 Prozent an die Zentralschweizerische Krebsliga, Hirschmattstrasse 29, 6003 Luzern.

Nach Ablauf von 20 Jahren nach dem Ableben des Stifters ist die Stiftung über einen Zeithorizont von 10 Jahren linear zu liquidieren und das Stiftungsvermögen entsprechend der in der vorgenannten Bestimmung festgelegten Quoten alljährlich auf die Begünstigten zu übertragen.

Die Ausschüttung von Stiftungsvermögen ist an die Bedingung geknüpft, dass die begünstigten Organisationen als gemeinnützig anerkannt sind.

Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält.

Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Unterengstringen

  • Hintere Rietstrasse 18, 8103 Unterengstringen, Schweiz

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