Profilbild Eidgenössische Finanzkontrolle

Eidgenössische Finanzkontrolle

Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes.

Sie ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet.

Sie unterstützt: die Bundesversammlung bei der Ausübung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege; den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbständig und unabhängig.

Sie legt jährlich ihr Revisionsprogramm fest und bringt dieses der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat zur Kenntnis.

Sie kann die Übernahme von Sonderaufträgen ablehnen, wenn diese die Abwicklung des Revisionsprogrammes gefährden.

Administrativ ist die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Eidgenössischen Finanzdepartement beigeordnet.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle übt die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus.

Sie besorgt insbesondere die Revision der Verwaltungseinheiten, einschliesslich der Buchhaltungen und der Bestände.

Sie nimmt Kontrollmandate bei internationalen Organisationen wahr.

Bern

  • Monbijoustrasse 45, 3003 Bern, Schweiz

Werbung in eigener Sache

Digitale Visitenkarte

Lass andere wissen, wann und wie du erreichbar bist und sei so immer ohne Umwege kontaktierbar.

Mehr Infos zur digitalen Visitenkarte

Diese digitale Visitenkarte ist Teil des CardHub-Verzeichnisses und dient der Zugänglichmachung von Handelsregisterdaten.

QR-Code