
Dr. Karl Sprenger-Stiftung für Verwandte
Die Stiftung bezweckt den leiblich und geistig Verwandten des Stifters im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen wirtschaftlich beizustehen.
Als leiblich Verwandte im Sinne dieses Statuts sind diejenigen Nachkommen von Hans Ulrich Sprenger-Flach (1801 - 1877), Landwirt zu Neftenbach (Kt.
Zürich), zu verstehen, die zum Stammhause Frohhof in Neftenbach persönlich oder durch ihre Eltern eine dauernde Fühlung bewahrt haben und noch bewahren.
Als leiblich Verwandte gelten aber ohne weiteres mein Vetter Gottfried Gut, geb.
9.
Mai 1877, und meine beiden Patenkinder Hulda und Meta Sprenger, sowie deren leibliche, adoptierte oder Pflegenachkommen.
Als geistig Verwandte gelten die noch verbliebenen ehemaligen Mitglieder des Schweizerischen Landesverband freier Christlicher Wissenschafter.
Ueber die Frage, ob eine Person mit dem Stifter im Sinne dieser Bestimmungen leiblich oder geistig verwandt ist, entscheidet der Stiftungsrat.
Schaffhausen
- Randenstrasse 188A, 8200 Schaffhausen, Schweiz
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