CV Port I AG
Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Finanzierung von Mietwagen, sowie des Leasings derselben an Carvolution AG im Rahmen eines zwischen der Gesellschaft und Carvolution AG und weiteren Parteien abzuschliessenden Master Lease Vertrages, sowie der Verkauf solcher Mietwagen (insbesondere am Ende von Mietlaufzeiten) an Abnahme-Garanten unter Abnahme Garantieverträgen oder an sonstige Dritte; in diesem Zusammenhang kann sich die Gesellschaft bei Drittparteien, insbesondere bei der Zuger Kantonalbank und bei Carvolution AG refinanzieren und zwar über Kreditverträgen und/oder die Ausgabe von Anleihen.
Insbesondere kann die Gesellschaft folgende Verträge (oder Verträge mit ähnlichem wirtschaftlichen Hintergrund) abschliessen (wobei deren genaue Bezeichnung variieren kann): Master Definitions and Common Terms Agreement (Vereinbarung betreffend Definitionen und allgemeinen Bestimmungen), Master Lease Agreement (Rahmenvereinbarung betreffend das Leasing von Fahrzeugen), Fleet Management Agreement (Flottenmanagementvertrag), Senior Facility Agreement (Vertrag betreffend eines vorrangigen Darlehens), Subordinated Loan Agreement (Vertrag betreffend eines nachrangigen Darlehens), Corporate Servicing Agreement (Dienstleistungsvertrag betreffend die Erbringung von gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen), Back-Up Servicing Agreement (Flottenmanagementvertrag mit einem Back-Up Flottenmanager), Monitoring Agreement (Monitoringvertrag), various Security Agreements (verschiedene Sicherheitenverträge und zwar sowohl als Begünstigte, wie auch als Sicherheitengeberin, insbesondere betreffend Bankkonten, Forderungen und Mietfahrzeugen) und alle andern, in diesem Zusammenhang notwendigen Verträge (nachfolgend die TRANSAKTIONSDOKUMENTE).
Die Gesellschaft darf keine kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die nicht direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen.
Die Gesellschaft darf ihr übertragene Verträge, Forderungen und Fahrzeuge nicht verkaufen und weiter übertragen, soweit dies nicht durch die TRANSAKTIONSDOKUMENTE vorgesehen ist.
Es ist ihr weiter untersagt, Liegenschaften zu erwerben oder zu halten, es sei denn, die Gesellschaft erwirbt sie durch Verwertung von erworbenen Pfandrechten.
Sie darf sich an keinen Unternehmen beteiligen.
Sie darf weder Sicherheiten gegenüber Dritten stellen noch Garantien, Bürgschaften und dergleichen zu Gunsten Dritter abgeben (ausser dies ist durch die TRANSAKTIONSDOKUMENTE vorgesehen).
Bannwil
- Neufeldweg 2, 4913 Bannwil, Schweiz
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