
UBS Investment Foundation 4
Die Anlagestiftung bezweckt die gemeinschaftliche Anlage und Verwaltung der ihr von Einrichtungen gemäss Art.
6 (nachstehend «Anlegerin» genannt) anvertrauten Vermögenswerte.
Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf folgende Einrichtungen: a) in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen; b) juristische Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Buchstabe a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.
Der Stiftungsrat kann zusätzliche Aufnahmekriterien festlegen, die sich u.a.
aus der Veränderung rechtlicher und steuerlicher Grundlagen ergeben.
Er hält diese in einer separaten Regelung fest.
Vor diesem Hintergrund kann die Geschäftsführung nach Art.
14 Abs.
8a von den Anlegerinnen verlangen, von ihr als notwendig erachtete Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um über die Zulassung entscheiden zu können.
Die Geschäftsführung entscheidet endgültig darüber, ob die Voraussetzungen für den Beitritt zur Anlagestiftung als Anlegerin erfüllt sind.
Zürich
- Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, Schweiz
Werbung in eigener Sache
Digitale Visitenkarte
Lass andere wissen, wann und wie du erreichbar bist und sei so immer ohne Umwege kontaktierbar.
Diese digitale Visitenkarte ist Teil des CardHub-Verzeichnisses und dient der Zugänglichmachung von Handelsregisterdaten. Weitere Informationen zum Unternehmen finden sich im zentralen Firmenindex Zefix.