Convitus Sammelstiftung für Personalvorsorge
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss eines Arbeitgebers an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät.
Für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen darf nur das freie Vorsorgekapital desjenigen Vorsorgewerkes herangezogen werden, welchem der Destinatär angehört.
Die Stiftung kann auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Basel
- Dornacherstr. 230, 4053 Basel, Schweiz
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