Coiffeur Rita, Inhaberin Ramona Länzlinger-Walder
Die Einzelunternehmung bezweckt den Betrieb eines Coiffeurgeschäftes, den Handel mit Coiffeurartikeln und Waren aller Art sowie Erbringung von Dienstleistungen eines Coiffeurgeschäftes.
Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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