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Clariant-Pensionsstiftung

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Clariant Produkte (Schweiz) AG (Stifterin, früher firmierend Clariant (Schweiz) AG), mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Rechte der bisherigen Destinatäre müssen gewahrt werden.

Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Die Stiftung kann ferner mit Zustimmung der Stifterin die Vorsorge für Personen durchführen, die für Tochterfirmen im Ausland für die Zwecke der Clariant-Gruppe tätig sind.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Muttenz

  • Rothausstrasse 61, 4132 Muttenz, Schweiz

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