BVG-Vorsorgestiftung physioswiss
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für selbstständige Verbandsmitglieder und deren Arbeitnehmende sowie für Arbeitnehmende von juristischen Personen und Personengesellschaften, wenn deren Teilhaber Verbandsmitglieder sind durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Tod (an die Hinterlassenen der versicherten Person), Invalidität und Alter.
Betrieb weitergehender Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus, einschliesslich Unterstützungsleistungen in unverschuldeten Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit.
Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorzeitig Beitragsreserven geäufnet wurden und diese gesondert ausgewiesen sind.
Sursee
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