Burckhardt-Merian'sche Familienstiftung
Der Zweck der Stiftung ist die Sicherung des Stiftungsvermögens zu Gunsten der gemeinsamen Nachkommen von Herrn Eduard Burckhardt und Frau Henriette geborene Merian, sowie von Witwen solcher.
Stiftungsberechtigt sind die obgenannten Nachkommen, sowie ihre Witwen in folgender Weise: In der ersten, zweiten und dritten Generation sind, sofern nicht allen Gesuchen entsprochen werden kann, in erster Linie diejenigen unter den Bewerben zu berücksichtigen, die der der Stifterin nähern Generation angehören und unter diesen diejenigen, die noch den Namen Burckhardt tragen.
In der vierten und den folgenden Generationen wird die Stiftungsberechtigung zunächst auf die den Namen Burckhardt tragenden Nachkommen, sowie deren Witwen beschränkt, erst nach deren gänzlichem Aussterben werden die Nachkommen, die nicht den Namen Burckhardt tragen und ihre Witwen stiftungsberechtigt.
Die Erträgnisse der Stiftung und soweit nötig auch das Kapital sind zu verwenden zur Unterstützung derjenigen Stiftungsberechtigten, deren Vermögensverhältnisse in Fällen von Krankheit und Erwerbslosigkeit oder zur Bestreitung von Erziehungs- und Ausbildungskosten und Ausstattungskosten im Verheiratungsfall eine Beihilfe nötig oder doch sehr wünschenswert machen.
Basel
- Pfarrgasse 11, 4057 Basel, Schweiz
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