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Hilfsstiftung Glarus Süd

Die Stiftung gewährt bei Bedürftigkeit infolge Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit oder Armut Beiträge an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Glarus Süd für die teilweise oder vollständige Vergütung von: Krankheits- und Behinderungskosten; Aufenthaltskosten für Kuren in Sanatorien oder Heilbädern; Spitex-, Spital-, Arzt- oder Zahnarztrechnungen; Selbstbehalten von Krankenkassen; Kosten von persönlichen Auslagen in Heimen, Sanatorien oder Heilbädern.

Unter denselben Voraussetzungen gewährt die Stiftung Beiträge zur Entlastung von angespannten Familienbudgets und zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen wie z.B.

Lager, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Tagesstrukturen, etc.

Die Leistungen, welche die Stiftung gemäss Absatz 1 hiervor erbringt, gehen über das hinaus, was das schweizerische Sozialversicherungsrecht (AHVG, IVG, ELG und KVG, etc.) gewährleistet, oder sie erbringt solche, wo dieses keine Unterstützung bietet.

Der Begriff der Bedürftigkeit ist daher nicht im Sinne völliger Mittellosigkeit zu verstehen und jeweils nach den Zeitverhältnissen aufzufassen.

Luchsingen

  • Bühl 12, 8775 Luchsingen, Schweiz

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