Bahamut Stiftung
Die Stiftung bezweckt: die Veröffentlichung, Entwicklung und Förderung des sogenannten Bahamut Protokolls; die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Bahamut Protokoll aufbauen; die Publikation sämtlicher Software-Komponenten im Zusammenhang mit dem Bahahmut Protokoll; die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des Fastex Ökosystems; die Herausgabe von Token (ohne Rechtsanspruch); die Verwaltung der Bahamut-Projekt-Webseite; das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken; die Schulung und Ausbildung im Bereich des Fastex Ökosystems und des Bahamut Protokolls und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; die Zusammenarbeit mit der Forschung, um Verbesserungen auf dem neuesten Stand der DLT-Technik zu gewährleisten; die Finanzierung und Unterstützung von akademischer und unabhängiger Forschung zu DLT; die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Fastex Ökosystem und das Bahamut Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs von Tokens und des Fastex Ökosystems; und die rechtliche Unterstützung der core contributor und für die Projekte der Community.
Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen, diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B.
Grants); Token für den Ausbau des Fastex Ökosystems herausgeben (z.B.
Airdrops); in der Öffentlichkeit das Fastex Ökosystem, das Bahamut Protokoll, und die auf dem Bahamut Protokoll basierenden Technologien und Anwendungen, anpreisen, und die Öffentlichkeit darin schulen; entsprechende Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe und Anleitungen erstellen und zur Verfügung stellen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Fastex Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren; Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern.
Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Fastex Ökosystem schaffen.
Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen.
Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden.
Die Stiftung kann zudem ein internes Kontrollsystem (nachfolgend das 'IKS) schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das Fastex Ökosystem während allen Projektphasen umfasst.
Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements.
Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden.
Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern.
Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern.
Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen.
Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist.
Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
Die Stifter behalten sich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks nach Art.
86a ZGB ausdrücklich vor.
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