AXA Anlagestiftung
Die Anlagestiftung bezweckt die kollektive Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vorsorgevermögen ihrer Anleger.
Als Anleger zugelassen sind: i) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und die gemäss Verständigungsvereinbarung (CAA, Competent Authority Agreement) vom 25.
November / 3.
Dezember 2004 zwischen den Steuerbehörden der USA und der Schweiz zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA vom 2.
Oktober 1996 (DBA) als qualifizierende Vorsorgeeinrichtung anerkannt sind und folglich von der Quellensteuer auf Dividenden von Aktien US-amerikanischer Unternehmungen befreit sind; und ii) Fondsleitungen, körperschaftlich organisierte kollektive Kapitalanlagen oder andere Anlagestiftungen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Ziffer i) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bzw.
von der Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.
Winterthur
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