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ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich

Die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St.

Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin («Vereinbarungskantone») bilden eine gemeinsame Aufsichtsregion für die Beaufsichtigung von a) Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gemäss Art.

61 des Bundesgesetzes vom 25.

Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), b) klassischen Stiftungen gemäss Art.

84 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10.

Dezember 1907 (ZGB), soweit die Vereinbarungskantone diese Aufgabe der Anstalt übertragen haben.

Die Anstalt a) erfüllt die den Kantonen nach der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge übertragenen Aufgaben, b) übernimmt die Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen, soweit ihr die Vereinbarungskantone diese Aufgaben gemäss Art.

35 IVBSA übertragen haben.

Die Vereinbarungskantone können der Anstalt weitere Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen übertragen, insbesondere die Funktionen als Kantonsbehörde gemäss Art.

85, 86, 86 a und 88 ZGB und die Behandlung von Rechtsmitteln.

Zürich

  • Stampfenbachstrasse 63, 8006 Zürich, Schweiz

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