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ARIO Holding GmbH

Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmungen insbesondere Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, mit Ausnahme von solchen, welche ohne Bewilligung gemäss Art.

2 BewG nicht erworben werden können.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung der Unternehmung und das Erreichen des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern.

Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, solche Unternehmungen erwerben, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Interessenverbindungen eingehen sowie Grundstücke, Patente und Lizenzen erwerben, verpfänden und veräussern.

Mägenwil

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