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Arbonia Vorsorge

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchsberechtigten fest.

Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Arbon

  • Amriswilerstrasse 50, 9320 Arbon, Schweiz

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