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ALRIVO Vorsorgestiftung

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen.

Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, welche die Tätigkeit der Stiftung näher regeln und insbesondere Bestimmungen enthalten über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, den Versicherten und den Anspruchsberechtigten fest.

Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung des Stiftungszwecks und der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten jederzeit geändert werden.

Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Mit Ausnahme von Leistungen für die berufliche Vorsorge dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterin oder deren Mitglieder rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B.

Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).

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  • Sägereistrasse 20, 8152 Opfikon, Schweiz

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