
Alpinum Investment Management AG
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Verwalter von Kollektivvermögen im Sinne von Art.
24 Abs.
1 lit.
a FINIG.
Die Organisation richtet sich nach Art.
9 FINIG i.V.m.
Art.
37 ff.
FINIV.
Die Gesellschaft stellt für eine oder mehrere kollektive Kapitalanlagen im In- und Ausland die Portfolioverwaltung und das Riskmanagement sicher und kann im Rahmen dieser Aufgaben zusätzlich administrative Tätigkeiten ausführen.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus noch die folgenden weiteren Tätigkeiten im Bereich der Vermögensverwaltung ausüben: Die individuelle Verwaltung einzelner Portfolios für private und institutionelle Kunden im In- und Ausland; Die Anlageberatung für private und institutionelle Kunden im In- und Ausland; Der Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen.
Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland erwerben, deren Hauptzweck die kollektive Kapitalanlage oder die Vermögensverwaltung ist.
Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und verkaufen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sowie alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die unmittelbar oder mittelbar mit ihrem Zweck zusammenhängen, soweit sie mit der Rechtsordnung, namentlich der Aufsichtsgesetzgebung im Einklang stehen.
Zürich
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