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AD Swiss EPD Gemeinschaft

Der Zweck des Vereins besteht im Aufbau und dem Betrieb einer Gemeinschaft gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).

Der Verein in der Rolle einer Gemeinschaft übernimmt die im EPDG vorgesehenen Aufgaben, Rechte und Pflichten (gemäss EPDG Artikel 10 Absatz 1) und bietet seinen Mitgliedern den Zugang zum Elektronischen Patientendossier (EPD) in der ganzen Schweiz an.

Aktive Mitglieder des Vereins nutzen die Angebote des Vereins und können gemäss EPDG Artikel 2 nur Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen sein.

Als Passivmitglieder können auch Personen dem Verein beitreten, welche den Vereinszweck in ideeller, finanzieller oder organisatorischer Hinsicht unterstützen, sich am EPD aber nicht beteiligen können.

Aktive und passive Mitglieder haben die gleichen Stimmrechte.

Eine Gesundheitsfachperson ist eine nach Gesetz anerkannte Fachperson, die im Gesundheitsbereich Behandlungen durchführt, anordnet oder im Zusammenhang mit einer Behandlung Heilmittel oder andere Produkte abgibt.

Unter Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen werden Gesundheitseinrichtungen verstanden, welche ihre Leistungen in der Rechtsform einer juristischen Person erbringen und in welcher Gesundheitsfachpersonen angestellt sind.

Bern

  • Elfenstrasse 18, 3006 Bern, Schweiz

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