Profilbild Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK)

Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK)

Unterstützt gemäss § 57 Abs.

1 LwG AG die Landwirtschaft bei der Finanzierung von Investitionen und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Verwaltet die ihr aus dem Stiftungszweck resultierenden Eigenmittel.

Gestützt auf § 57 Abs.

2 LwG AG werden ihr zusätzlich folgende Aufgaben übertragen: Gewährung von Investitionskrediten gemäss Art.

87 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG); Gewährung von forstlichen Investitionskrediten gemäss Art.

40 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG); Gewährung von Betriebshilfen gemäss Art 78 LwG; Gewährung von kantonalen Beiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss § 31 LwG AG; Beantragung von Bundesbeiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss Art.

93 LwG; Gewährung von Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds gemäss § 33 Abs.

1 LwG AG.

Aarau

  • Tellistrasse 67, 5000 Aarau, Schweiz

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