
A. Hürlimann'sche Familienstiftung
Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23.
März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A.
Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter.
Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A.
Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen.
Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel.
Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf.
Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B.
Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr.
Zürich
- Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich, Schweiz
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